Was eine Punze bedeutet
Eine Punze ist ein kleiner Stempel auf Schmuck oder Edelmetallgeräten; in Österreich spricht man von Punzierung. Auf Gold- und Silberschmuck steht meist eine dreistellige Zahl: der Feingehalt in Tausendteilen. „585“ heißt, dass 585 von 1.000 Gewichtsteilen der Legierung Gold sind, der Rest sind andere Metalle. Die internationale Norm ISO 9202 (Ausgabe 2019) beschreibt den Feingehalt genauso: als Mindestgehalt des Edelmetalls in Tausendteilen, ohne Minustoleranz.
Neben der Zahl findest du oft ein Herstellerzeichen, eine Karatangabe wie „14K“ oder Zusätze wie „GP“. Die Punze sagt dir, was angegeben wurde. Ob das Stück diesen Gehalt wirklich hat, zeigt nur eine Materialprüfung.
Tabelle: Goldstempel, Silberpunzen und Platin
| Punze | Metall | Karat / Bezeichnung | Anteil laut Stempel | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| 333 | Gold | 8 Karat | 33,3 % | in Deutschland auf Schmuck zulässig, mehr zu 333 Gold |
| 375 | Gold | 9 Karat | 37,5 % | niedrigste britische Goldstufe, 375 (Englisch) |
| 585 | Gold | 14 Karat | 58,5 % | mehr zu 585 Gold |
| 750 | Gold | 18 Karat | 75,0 % | mehr zu 750 Gold |
| 916 | Gold | 22 Karat | 91,6 % | 916 (Englisch) |
| 999 | Gold | 24 Karat, Feingold | 99,9 % | reines Gold ist sehr weich |
| 800 | Silber | – | 80,0 % | Mindestgehalt für silberne Geräte in Deutschland |
| 835 | Silber | – | 83,5 % | in Österreich zulässiger Silberfeingehalt |
| 925 | Silber | Sterlingsilber | 92,5 % | mehr zu 925 Silber |
| 950 | Platin | Pt 950 | 95,0 % | Pt 950 (Englisch) |
| GP, RGP, GF, vergoldet, Doublé | Goldschicht auf anderem Metall | – | – | kein massives Gold, GP (Englisch) |
Karat und Tausendteile hängen zusammen: Ein Karat ist ein Vierundzwanzigstel der Legierung, also rund 4,17 Prozent. 14 Karat ergeben rechnerisch 583, gestempelt wird 585. Bei 18 Karat und 750 geht die Rechnung genau auf.
So funktioniert die Kennzeichnung in Deutschland
Grundlage ist das Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren (FeinGehG) von 1884, zuletzt 2015 geändert. Die wichtigsten Regeln:
- Jeder Feingehalt ist erlaubt. Gold- und Silberwaren dürfen in jedem Feingehalt hergestellt und verkauft werden. Eine Angabe auf dem Stück ist aber nur nach den Regeln des Gesetzes zulässig (§ 1).
- Schmuck: Angabe in Tausendteilen. Schmuck aus Gold und Silber darf in jedem Feingehalt gestempelt werden, dann in Tausendteilen. Wird das ganze Stück eingeschmolzen, darf der Gehalt höchstens zehn Tausendteile unter der Angabe liegen (§ 5).
- Geräte: Mindestgehalt und eigenes Zeichen. Auf goldenen Geräten ist eine Angabe erst ab 585, auf silbernen ab 800 Tausendteilen erlaubt (§ 2). Ihr Stempelzeichen enthält die Reichskrone, eine Sonne für Gold oder eine Mondsichel für Silber, den Feingehalt und die Firma. Auf Schmuck darf dieses Zeichen nicht stehen (§ 5 Abs. 3).
- Keine Behörde prüft vorab. Das Gesetz sieht keine amtliche Prüfstelle vor. Für die Richtigkeit haftet der Verkäufer, bei Stempelung im Inland auch das Geschäft, für das gestempelt wurde (§ 7).
- Importware. Eingeführte Ware mit einer Feingehaltsangabe, die nicht diesem Gesetz entspricht, darf nur mit einem zusätzlichen Stempel nach deutschem Recht angeboten werden (§ 6).
Ein Hersteller- oder Verantwortlichkeitszeichen schreibt das FeinGehG für Schmuck nicht vor. Viele Stücke tragen trotzdem ein Firmen- oder Meisterzeichen, das bei der Zuordnung helfen kann.
Österreich, Schweiz und die Konventionspunze
In Österreich regelt das Punzierungsgesetz 2000 die Punzierung. Als Edelmetallgegenstände gelten Gold ab 585, Silber ab 800 und Platin ab 950 Tausendteilen. Für Gold sind nur 986, 900, 750 und 585 zulässig, für Silber 925, 900, 835 und 800. Dazu kommt eine registrierte Verantwortlichkeitspunze; die Aufsicht liegt beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen.
Österreich und die Schweiz gehören zur Hallmarking Convention, Deutschland nicht. Eine Konventionspunze besteht aus Verantwortlichkeitszeichen, Prüfamtszeichen, Feingehaltszeichen und der gemeinsamen Kontrollpunze (Common Control Mark, CCM), die nur benannte Prüfämter anbringen.
Vergoldet, GP, Doublé: kein massives Gold
Buchstaben wie GP (gold plated), RGP, GF (gold filled) oder Angaben wie „vergoldet“ und „Doublé“ weisen auf eine Goldschicht über einem anderen Metall hin. Eine Zahl daneben, etwa „585 GP“, kann sich auf die Schicht beziehen, nicht auf das ganze Stück. Das FeinGehG verbietet außerdem eine Feingehaltsangabe auf Gold- und Silberwaren, die mit anderen Metallen ausgefüllt oder mit metallisch verbundenen Verstärkungen aus anderen Metallen versehen sind (§ 8).
Punzen bestimmen: so gehst du vor
- Lies mit Lupe und seitlichem Licht alle Zeichen, auch an Verschluss, Öse oder Stecker.
- Notiere Zahlen, Buchstaben und Symbole, und achte auf Zusätze wie GP.
- Vergleiche mit der Tabelle und öffne den passenden Ratgeber.
- Ist die Punze unklar, nutze Punzen per Foto bestimmen als erste Orientierung und lass wertvolle Stücke beim Juwelier prüfen.
Die Ratgeber im Detail
- 585 Gold: 14 Karat, die Punze auf Ring und Kette und was den Wert bestimmt.
- 750 Gold: 18 Karat Gold, Farben und Schreibweisen wie 18K.
- 333 Gold: 8 Karat und die Frage, ob das echtes Gold ist.
- 925 Silber: Sterlingsilber, vergoldetes 925 und Halbmond mit Krone.
- Echtes Gold erkennen: Magnettest, Strichprobe und Röntgenfluoreszenz im Vergleich.